Am Anfang steht ein ausführliches Beratungsgespräch mit den/dem Eltern/-teil und MIT dem Kind.
Daraufhin erfolgen die Austestung des Kindes mittels speziellen Testverfahren, die Auswertung der Testergebnisse und Ermittlung der Diagnose, sowie die Erstellung des Pädagogischen Gutachtens.
Abschließend findet dann ein ausführliches Gespräch mit den/dem Eltern/-teil (OHNE Kind) statt.
Pädagogische Definition
nach Dr. Astrid Kopp-Duller, 1995
Ein legasthener Mensch, bei guter oder durchschnittlicher Intelligenz, nimmt seine Umwelt differenziert anders wahr, seine Aufmerksamkeit lässt, wenn er auf Symbole wie Buchstaben oder Zahlen trifft, nach, da er sie durch seine differenzierten Teilleistungen anders empfindet als nicht legasthene Menschen, dadurch ergeben sich Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens oder Rechnens.
Verdacht auf
Legasthenie:
- zeitweise Unaufmerksamkeit beim Schreiben und Lesen, auch fälschlich als „UNKONZENTRIERT“ bezeichnet
- zeitweise unruhig beim Schreiben und Lesen, auch fälschlich als „HYPERAKTIV“ bezeichnet
schnelleres Denken als Handeln - differente Leistungen in den Sinneswahrnehmungen (Optik, Akustik, Raumwahrnehmung)
- verlangsamtes Erlernen des Schreibens und Lesens
keine Verbesserung durch Üben
Grundsätzlich spricht man von einer Legasthenie, wenn man Folgendes beobachten kann:
- eine zeitweise Unaufmerksamkeit des Kindes in Zusammenhang mit dem Schreiben, Lesen oder Rechnen, d.h. dann, wenn es unmittelbar auf Buchstaben oder Zahlensymbole trifft
- Sinneswahrnehmungen, die nicht ausreichend für das Erlernen des Schreibens, Lesens und Rechnens geschärft sind
- die durch die unscharfen Sinneswahrnehmungen und die daraus folgende Unaufmerksamkeit entstehenden Wahrnehmungsfehler.